Auch wenn die IG Saflischtal nicht einspracheberechtigt ist, bleibt es unser Ziel, das Projekt weiter zu verfolgen, um das unberührte Saflischtal zu schützen und zu erhalten. Wir unterstützen die Einsprachen nicht nur mit Daten und Informationen, sondern dank grosszügiger Spenden auch finanziell.
Damit wir unsere Arbeit weiterführen, die Betroffenen in ihrem Kampf gegen das Projekt unterstützen und uns aktiv gegen das Projekt wehren können, sind wir auf Unterstützung angewiesen. Jede Spende hilft uns, die notwendigen rechtlichen Schritte zu finanzieren und unsere Kampagne zum Schutz des Saflischtals fortzusetzen. Weitere Informationen und unsere Bankverbindung finden Sie unter der Rubrik «Spenden».
Unsere Kritikpunkte am Baugesuch
Unvollständiger Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
Ein wesentlicher Bestandteil der Einsprachen, insbesondere der Umweltverbände, sind gravierende Mängel bezüglich der Standortabklärung sowie fehlende Abklärungen zu den zu erwartenden Schäden an Flora und Fauna.
- Unvollständige Erhebung von Naturwerten: Lebensräume und Brutplätze von Vögeln wurden nicht ausreichend erhoben. Besonders besorgniserregend ist, dass Daten zu Fledermausarten, Reptilien und Heuschrecken vollständig fehlen.
- Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen: Eine rechtskonforme Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist unter diesen Bedingungen unmöglich und entspricht nicht den Anforderungen des Kantons, der eine umfassende Kartierung dieser Arten verlangt.
Im betroffenen Gebiet leben verschiedene Vogelarten wie der Bartgeier und die Alpenkrähe, die auf der Roten Liste CH als «stark gefährdet» oder sogar «vom Aussterben bedroht» eingestuft werden. Der Mornell-Regenpfeiffer, eine international gefährdete Vogelart, nutzt die Alpe Furggen nicht nur als Zug-Rastplatz, sondern auch als Brutplatz – einer von nur drei bekannten Standorten in der Schweiz.
Mangelnde Nachweise der Winterstromproduktion
Ein weiteres wesentliches Defizit des Projektes ist der unzureichende Nachweis, dass «die Stromproduktion im Winterhalbjahr mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung» beträgt - eine Voraussetzung für die Subventionierung. Zudem fehlen in den Bauunterlagen die Ergebnisse der Versuchsanlage, obwohl diese ohnehin nicht berücksichtigt werden können, da sie nicht im betroffenen Perimeter, sondern in einem flachen, wind- und schneegeschützten Gelände liegt.
Zerstörung der Alpwirtschaft
Aktuell ist die Alp bewirtschaftet, es weiden rund 50 Kühe und 40 Jungtiere im Sommer auf der Alp. Mehrere Tonnen Käse und Alp-Ziger werden vor Ort in fünf Stafeln (Hütten) produziert. Mit dem Solarprojekt hat die Alpwirtschaft keine Zukunft mehr. Beide Solarperimeter befinden sich vollständig im Weidegebiet, was die Bewirtschaftung der Alpe nahezu unmöglich macht. Hinzu kommt:
- Verlust von Flächen mit infrastruktureller Bedeutung für die Landwirtschaft: Umschlag- und Installationsplätze sowie Erschließungspisten für den Bau der Solaranlage befinden sich teilweise direkt vor den Alphütten oder in den Nachtweidegebieten.
- Belästigung und Gefährdung durch Transportaktivitäten: Ständige Belästigung und Gefährdung von Personal und Tieren durch den Transport von Material mittels Helikoptern und Transportseilbahnen.
Unzureichende Schneemengenmessungen
Die Ausführungen im Dossier zu den erwarteten Schneemengen im Perimetergebiet sind stark fehlerbehaftet:
In den letzten beiden Wintern wurden keine Schneemengen vor Ort gemessen. Die Orientierung an den Schneehöhen der Messstation Fiescheralp, die windgeschützt und in flachem Gelände liegt, ist unprofessionell. Statistisch relevante Daten aus den Perimetern fehlen.
Vernachlässigung von Naturgefahren
Naturgefahren wurden im Projekt stark vernachlässigt und unterschätzt:
Im Jahr 2020 riss ein Orkan ganze Hüttendächer weg (Siehe Bilder). Erst in jüngster Zeit (Sommer 2024) zeigte sich, welchen Einfluss kräftige Regenfälle und Gewitter im Saflischtal haben können. So wurden im Weiler Heiligkreuz nicht nur ganze Strassen weggerissen, auch die Stromzentrale komplett lahmgelegt. Im Alpgebiet entwickelten sich Bäche zu reissenden Flüssen. Die Alpstrassen sind massiv ausgewaschen und zum Teil noch immer unbefahrbar.
Fehlende Ersatzmaßnahmen und mangelhafte Rückbaupläne
Die geplanten Ersatzmaßnahmen und Rückbaupläne sind nicht gesetzeskonform:
- Keine angemessenen Ersatzmaßnahmen: Die Projektverantwortlichen planen, in einen kantonalen Fonds einzuzahlen, anstatt die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzmaßnahmen in natura umzusetzen.
- Unvollständiger Rückbau: Gemäß Baudossier planen die Projektanten nur den sichtbaren Teil der Anlage zurückzubauen, während die Fundamente der Solartische und Seilbahnmasten im Boden verbleiben sollen. Gemäss Art. 71a Abs. 5 des EnG sind «Anlagen bei endgültiger Ausserbetriebnahme vollständig zurückzubauen und die Ausgangslage wieder herzustellen.»
Trinkwasserproblematik
Die Fläche des Perimeters Ost der Photovoltaikanlage umfasst rund 46 ha; davon liegen immerhin 21 ha – also mehr als 45% - innerhalb der Schutzzone S3 der Quelle GRN 801, welche die Maiensässe Saflischmatta, Rufibord und Grummela mit Trinkwasser versorgt. Mit der geplanten Erstellung der Anlage sind Gefahren für das Grundwasser und die genutzte Quelle GRN 801 verbunden. So können im Rahmen der Erstellung der sehr zahlreichen Mikropfähle mit einer Länge von rund 2.5 bis 4 m Auswaschungsstoffe und Schadstoffe (stark alkalischer Injektionszement) ins Hanggrundwasser und damit auch in die Quelle GRN 801gelangen.
Auch der geplante Abtrag der bewachsenen Bodenschicht widerspricht dem Gewässerschutzrecht des Bundes. Dieses verbietet nachteilige Verminderungen der schützenden Überdeckung (Boden und Deckschicht). Mit dem Abtrag wird die bewachsene Bodenschicht entfernt. Diese – und nur diese – ist aber in der Lage, unerwünschte lösliche Stoffe wie namentlich Pflanzennährstoffe (z.B. Nitrate, auch eingetragen über den Luftpfad) aufzunehmen. Ohne die bewachsene Bodenschicht versickern diese löslichen Stoffe ungehindert im Untergrund und finden sich schliesslich in der Quelle wieder.
Ebenso ist heute nicht klar, welche Schadstoffe im Fall der massenweisen Zerstörung von Panels freigesetzt werden. Hierzu wurden von den Einsprachegegnern keine aussagekräftigen Erwägungen angestellt. Insofern ist auch hier der Sachverhalt illiquid.
Der UVB weist als einzige Gewässerschutzmassnahme für die Betriebsphase folgende Massnahme aus: «Bei den Öl-Transformatoren ist bei der Wartungsarbeit auf austretendes Öl zu achten.» Eine solche «Massnahme» ist ungenügend, um den Schutz vor wassergefährdenden Flüssigkeiten sicherzustellen, zumal insgesamt etwa 70, also eine sehr grosse Anzahl von Transformatoren in der Anlage installiert werden sollen. Es stellt sich insbesondere die Frage, was bei einem Transformatorenbrand geschieht, ob beim Löschen PFAS eingesetzt werden sollen usw. Alle diese Fragen sind noch ungeklärt und müssen vor einer allfälligen Erteilung der Baubewilligung beantwortet sein.
Die Trink- und Brauchwasserversorgung der Maiensässe – die regelmässig in der schneefreien Zeit genutzt werden – ist vollständig von der Quelle GRN 801 abhängig. Ein Ausfall der Quelle würde faktisch und rechtlich zur Unbewohnbarkeit der Gebäude führen. Eine andere Wasserversorgung könnte nicht etabliert werden, da die Gebäude weit ausserhalb des Perimeters einer anderen Wasserversorgung liegen, so dass ein Anschluss an eine solche nicht in Betracht fallen kann.
Technische Daten
Das Vorprojekt sieht vor, rund 2.2 Mio. Quadratmeter Solarpanels mit total 440 MW Leistung zu realisieren. Das entspricht 910'000 Solarmodulen à 2.4 Quadratmeter. Aufgrund des Schnees müssten die Solarmodule auf vier Meter hohen, massiven Stelzen aus Stahl stehen.
Für das Projekt würden rund 1.25 Millionen Quadratmeter Solarpanels nötig sein, die insgesamt bei maximalem Sonnenschein ungefähr 250 MW Leistung liefern könnten.
Über das ganze Jahr hinweg könnte dieses Projekt rund 0.5% des Schweizer Strombedarfs decken.
80% der weltweit verfügbaren Solarpanels kommen aus Asien (durchschnittlicher Marktanteil). Die Wartefristen betragen im Moment 1.5 Jahre. Ausserdem hat es im ganzen Kanton Wallis im Moment und bis frühestens 2028 nur 300 MW Kapazität im Stromnetz. Das schränkt die Machbarkeit massiv ein. Das Projekt würde frühestens 2033 fertig gebaut.
Insgesamt würden über 3 Quadratkilometer Fläche beansprucht.
Total werden rund 15'000 Tonnen Solarmodule (Glas, Halbleiter, etc.) und mehrere Zehntausend Tonnen Stahl benötigt. Wenn Betonfundamente notwendig sind, ist mit weiteren Zehntausenden Tonnen Beton zu rechnen. Für die Kabel kommen Hunderte Kilometer Kupferleitungen dazu.
Für den Materialtransport wird es eine Seilbahn und eine neue Stromleitung brauchen.
Kosten
Das Projekt kostet in den obigen Dimensionen bei (optimistisch) angenommenen Kosten von 2'000 CHF pro Quadratmeter Solarmodul total über 2.5 Milliarden Schweizer Franken.
Darin sind Planung, Transport mit einer Seilbahn oder Lastwagen, Installation in schwierigem Gelände (u. a. mit Helikopter), Verkabelung, Netzanschluss, Betrieb, Unterhalt und Rückbau inbegriffen. Es wäre die grösste Baustelle der Schweiz.
Davon zahlt 60% der Bund, also kommen 1.5 Mia. CHF aus der Bundeskasse. Allerdings müsste das Projekt bis 2030 vollständig vollendet sein, ansonsten verfallen die Subventionen.
Bei 1'000 Netto-Sonnenstunden pro Jahr (gemäss Website Swiss Solar, Referenzstation) produziert die Anlage pro Jahr ungefähr 250 GWh. Nach 30 Jahren Betriebsdauer sind das ca. 7.5 TWh.
Eine Kilowattstunde Grengiols-Strom kostet also 33 Rappen. Das ist extrem teuer. Ein Haushalt verbraucht im Jahr 4'500 kWh, also würde Solarstrom aus Grengiols allein 1'500 CHF pro Jahr und Haushalt kosten.
Der Schweizer Netzausbau und Speicherkosten sind darin noch nicht inbegriffen. Unser Stromnetz ist aktuell nicht für solche Spitzenlasten ausgelegt.
Die effektiven Kosten liegen nochmals deutlich höher.
Für die Solarmodule auf über 2000m über Meer gibt kein Lieferant eine Garantie. Die Risiken für den Landeigentümer (Burgergemeinde Grengiols) und für die lokale Bevölkerung sowie für den Kanton sind immens.
Weitere Probleme
Die Alpe Furggen ist kaum erschlossen. Für den Transport müssen neue Strassen und Bahnen gebaut werden. Ausserdem herrscht weltweite Materialknappheit, gerade bei Stahl. Die Kosten können explodieren. Vergleichbare Projekte sind keine bekannt, es müssen erst Erfahrungen gemacht werden.
Aufgrund der kritischen und schwer abschätzbaren Geologie kann es lokal zu Hangrutschen kommen. Die Hänge an der Alpe Furgge sind extrem abschüssig und bestehen meist aus Schiefer oder Lockergestein.
Die meteorologischen Verhältnisse sind herausfordernd: Starke Böen, Schneeverwehungen, Wirbel, Eiseskälte, bis zu 10 Meter Schnee in Mulden, starke Gewitter mit Hagel und Starkregen sind üblich.
Die Alpe Furggen ist durch mehrere Furchen durchzogen, welche zeitweise oder dauerhaft Wasser führen. Bei Starkregen können sich Rinnen bilden, welche Lockergestein mitnehmen und den Hang erodieren lassen. Das sorgt für erhebliche geologische Risiken beim Untergrund.
Bei einem Brand kann der Solarpark nicht gelöscht werden. Mehrere Quadratkilometer wären danach mit kleinsten Glassplittern kontaminiert und müssten über mehrere Jahre speziell geräumt werden.
Alternativen
Gemäss der Potentialstudie der Berner Fachhochschule vom August 2022 sind in der Schweiz im Bereich Fotovoltaik / Solarstrom jährlich 50 TWh auf vorhandenen Dächern (davon 12 TWh im Winter), 17 TWh / a pro Jahr an Fassaden (davon 8 TWh im Winter) und 10 TWh pro Jahr auf Infrastrukturen (davon ca. 4-5 TWh im Winter) möglich.
Ingesamt sind also 70 TWh, davon 24 TWh im Winter, auf bereits überbauten Flächen möglich. Das ist das 100-fache von Grengiols Solar, ohne dass auch nur ein zusätzlicher Quadratmeter Natur oder Landwirtschaftsfläche verbaut werden müsste.
Visualisierung & weitere Hinweise
Die obigen Angaben basieren auf dem aktuellen Wissenstand. Je nach Projektstand können andere Zahlen gelten.
Bei den obigen Visualisierungen (Stand März 2023) wurden 160'00 Solarpanele eingesetzt, die vier Meter ab Boden auf Stahlgerüsten stehen. Im Winter muss nach Erfahrungswerten der Landbewirtschafter durchschnittlich mit vier Meter Schnee gerechnet werden. Die Alpe Furggen liegt auf 2500m über Meer.